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   BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84   

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https://dejure.org/1987,5378
BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84 (https://dejure.org/1987,5378)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1987 - 3 CB 13.84 (https://dejure.org/1987,5378)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 3 CB 13.84 (https://dejure.org/1987,5378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Vertreibungsbedingtheit eines Schadens - Allein gegen Deutsche gerichtete Maßnahmen - Darlegung der Abweichung einer Entscheidung von der Rechtsprechung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84
    Denn gemäß dem im Verwaltungsprozeß nach § 173 VwGO entsprechend anzuwendenden § 295 Abs. 1 ZPO verliert ein Beteiligter das Rügerecht, wenn er in der mündlichen Verhandlung einen - wie hier - verzichtbaren Verfahrensmangel nicht gerügt hat, obgleich er zu dieser Verhandlung erschienen oder durch einen Rechtskundigen vertreten war und ihm bzw. seinem Vertreter der Verfahrensmangel bekannt war oder bekannt sein mußte (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - <BVerwGE 19, 231/234>).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 66.82

    Wegnahme landwirtschaftlichen Vermögens - Vertreibungsbedingtheit -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84
    Eine Zulassung der Revision wegen der behaupteten Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 66.82 - (BVerwGE 67, 270 [BVerwG 16.06.1983 - 3 C 66/82]) kommt nicht in Betracht.
  • BVerwG, 25.06.1987 - 3 C 49.86

    Zeugen - Widersprüchlichkeit - Aufklärungspflich

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84
    Bei der Beurteilung einer derartigen - sinngemäß auf § 86 Abs. 1 VwGO gestützten - Verfahrensrüge ist grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Gerichts im angefochtenen Urteil auszugehen (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - und vom 25. Juni 1987 - BVerwG 3 C 49.86 -).
  • BVerwG, 12.12.1974 - V CB 13.74

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Vertreibungsschaden an

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84
    Bei der Beurteilung einer derartigen - sinngemäß auf § 86 Abs. 1 VwGO gestützten - Verfahrensrüge ist grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Gerichts im angefochtenen Urteil auszugehen (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 - und vom 25. Juni 1987 - BVerwG 3 C 49.86 -).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Diesen können die Kläger nach § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO allerdings nicht mehr rügen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 3 CB 13.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit

    - 3 CB 13.84 -, Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 9, und vom 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 -, Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2; vgl. auch Beschluss vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 -, juris.
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des

    Das hat zum Verlust des Rügerechts geführt (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 3 CB 13.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 9 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 12 A 2024/20

    Beanspruchung eines höheren Vergütungssatzes für eine Beratungsleistung i.R. der

    vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - 3 CB 13.84 -, juris Rn. 13, und OVG NRW, Beschluss vom 7. November 2010 - 5 A 1352/11 -, juris Rn. 39, jeweils m. w. N.; vgl. auch Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 213 ff.
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